Versicherungsmakler, Vertreter oder Berater: Wo ist der Unterschied?

Kurz gesagt: Ein Versicherungsvertreter arbeitet im Auftrag einer oder mehrerer Versicherungsgesellschaften und verkauft deren Tarife. Ein Versicherungsmakler arbeitet in deinem Auftrag, vergleicht viele Gesellschaften und steht auch im Schadenfall auf deiner Seite. Ein Versicherungsberater berät dich gegen Honorar und nimmt kein Geld von Versicherern. Alle drei brauchen eine Erlaubnis und stehen im Vermittlerregister.

Vorweg: Gute Leute gibt es in allen drei Berufen. Hier geht es nicht darum, wer der bessere Mensch ist, sondern für wen er rechtlich arbeitet. Das entscheidet, was er für dich tun kann.

Wer steht auf welcher Seite?Für wen ein Vermittler arbeitet, legt das Gesetz fest (§ 59 VVG).
Seite des Versicherers
Ausschließlichkeits­vertreterbietet die Tarife einer Gesellschaft oder eines Konzerns anbezahlt vom Versicherer
Mehrfach­vertreterbietet die Tarife einiger Gesellschaften an, mit denen er Verträge hatbezahlt vom Versicherer
Deine Seite
Hier stehen wirVersicherungs­maklervergleicht in deinem Auftrag den Markt und betreut dich auch im Schadenfallbezahlt über die Courtage im Beitrag
Versicherungs­beraterberät, vermittelt aber in der Regel nicht selbstbezahlt von dir per Honorar

Der Versicherungsvertreter: Profi für seine Gesellschaft

Ein Versicherungsvertreter ist von einem Versicherer damit betraut, dessen Verträge zu vermitteln (§ 59 Abs. 2 VVG). Der Ausschließlichkeitsvertreter arbeitet für eine Gesellschaft oder einen Konzern. Er braucht oft keine eigene Erlaubnis, weil der Versicherer die Haftung für ihn übernimmt (§ 34d Abs. 7 GewO). Der Mehrfachvertreter hat Verträge mit mehreren Gesellschaften.

Ein guter Vertreter kennt seine Tarife in- und auswendig und hat einen kurzen Draht ins Haus. Seine Grenze ist das Sortiment: Er kann dir nur anbieten, was seine Gesellschaft hat. Passt dort nichts richtig, schickt er dich nicht zur Konkurrenz. Bezahlt wird er per Provision vom Versicherer.

Der Versicherungsmakler: auf deiner Seite

Ein Versicherungsmakler vermittelt Verträge im Auftrag seines Kunden, ohne von einem Versicherer damit betraut zu sein (§ 59 Abs. 3 VVG). Der Bundesgerichtshof nennt ihn seit 1985 den Sachwalter des Kunden: Er steht im Lager des Versicherungsnehmers, nicht des Versicherers. Dazu gehört:

  • Er vergleicht den Markt. Seinem Rat muss er eine ausreichende Zahl von Versicherern und Tarifen zugrunde legen (§ 60 VVG).
  • Er bleibt. Ein Makler betreut deine Verträge laufend, passt sie an, wenn sich dein Leben ändert, und wechselt, wenn es woanders besser ist.
  • Er hilft im Schadenfall. Du meldest den Schaden beim Makler, er führt den Schriftverkehr mit dem Versicherer und setzt deine Ansprüche durch.
  • Er haftet selbst. Für Beratungsfehler steht der Makler persönlich ein und muss dafür eine Berufshaftpflicht haben.

Bezahlt wird der Makler über die Courtage, die der Versicherer zahlt und die im Beitrag schon einkalkuliert ist. Eine Rechnung für die Beratung bekommst du nicht. Ehrlich gesagt heißt das auch: Ein Makler verdient am Abschluss. Woran du einen guten erkennst? Daran, dass er dir auch mal abrät.

Dürfen sich Makler „unabhängig“ nennen?

Darüber wird seit Jahren gestritten, auch vor Gericht. Das Argument: Wer seine Courtage vom Versicherer bekommt, sei nicht unabhängig. Dass das Geld vom Versicherer kommt, stimmt. In der Praxis liegen die Courtagesätze aber nicht so weit auseinander, dass sie eine Empfehlung kippen. Die meisten Makler arbeiten direkt oder über Maklerpools mit so vielen Gesellschaften, dass kaum ein Makler und erst recht kein Mitarbeiter weiß, welcher Satz hinter welchem Tarif steckt. Und für seinen Rat haftet der Makler so oder so. Ob du das unabhängig nennst, entscheidest du selbst.

Der Versicherungsberater: Rat gegen Honorar

Ein Versicherungsberater berät dich, ohne von einem Versicherer bezahlt zu werden oder von ihm abhängig zu sein (§ 59 Abs. 4 VVG, § 34d Abs. 2 GewO). Er darf keine Provisionen annehmen, du zahlst ihm ein Honorar, meist nach Stunden. Verträge vermittelt er in der Regel nicht selbst.

Ein Berater ist eine gute Wahl, wenn du eine bezahlte Zweitmeinung zu einem bestehenden Vertrag willst. Bundesweit gibt es nur wenige. Wir sind übrigens kein Versicherungsberater, auch wenn das bei der Suche manchmal so aussieht. Wir sind Versicherungsmakler, und für dich kostet unsere Beratung nichts.

Der Unterschied auf einen Blick

Vertreter, Makler und Berater im Vergleich
FrageVertreterMaklerBerater
Arbeitet im Auftrag vonVersichererDirDir
Auswahleine oder einige Gesellschaftenbreiter Markt, bei uns über 100 Versichererbreiter Markt
Bezahlt vonVersicherer, Provision im BeitragVersicherer, Courtage im Beitragdir, Honorar
Extra-Kosten für dichkeinekeineHonorar
Vermittelt Verträgejajain der Regel nein
Hilft im Schadenfallunterstützt, steht aber auf Seite des Versichererssetzt deine Ansprüche durchgegen Honorar
Haftet für Fehlerbeim gebundenen Vertreter der Versichererselbst, Berufshaftpflicht ist Pflichtselbst, Berufshaftpflicht ist Pflicht

Woran du erkennst, wer vor dir sitzt

Beim ersten Kontakt muss dir jeder Vermittler und Berater eine Erstinformation geben (§ 15 VersVermV). Darin steht, ob er Makler, Vertreter oder Berater ist, und seine Registernummer. Die kannst du im Vermittlerregister nachschlagen. Unsere findest du in der Erstinformation.

Und du kannst einfach fragen: Für wen arbeitest du? Wie viele Gesellschaften vergleichst du für mich? Wer bezahlt dich? Wer darauf klar antwortet, hat nichts zu verbergen, egal in welchem Lager er steht.

Warum wir Makler sind

Bist du mit deinem Vertreter zufrieden und passt sein Angebot zu dir, ist das eine gute Sache. Wir sind trotzdem aus Überzeugung Makler, seit 1857 und heute in zehnter Generation:

  • Wir sind an keine Gesellschaft gebunden. Über die VEMA, eine Genossenschaft unabhängiger Makler, haben wir Zugriff auf mehr als 100 Versicherer und auf Deckungskonzepte, die es nicht überall gibt.
  • Wir stehen im Schadenfall neben dir. Du meldest den Schaden bei uns, wir regeln den Rest mit dem Versicherer.
  • Wir raten auch ab. Gute alte Verträge behältst du. Was du nicht brauchst, verkaufen wir dir nicht.
  • Du hast einen festen Ansprechpartner. Kein Callcenter, sondern Menschen in unserem Kontor in Groß-Borstel, die dich kennen.

Mehr über uns als Versicherungsmakler in Hamburg steht auf unserer Startseite.

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter?

Ein Versicherungsvertreter ist von einer oder mehreren Versicherungsgesellschaften beauftragt und verkauft deren Tarife. Ein Versicherungsmakler arbeitet in deinem Auftrag, vergleicht viele Gesellschaften und steht auch im Schadenfall auf deiner Seite. Rechtlich ist der Makler der Sachwalter seines Kunden, der Vertreter steht im Lager des Versicherers (§ 59 VVG).

Was ist der Unterschied zwischen Versicherungsmakler und Versicherungsberater?

Ein Versicherungsberater berät gegen Honorar, das du selbst zahlst, und darf kein Geld von Versicherern annehmen. Verträge vermittelt er in der Regel nicht. Ein Makler berät, vermittelt und betreut deine Verträge dauerhaft, auch im Schadenfall. Bezahlt wird er über die Courtage, die im Beitrag schon enthalten ist.

Kostet ein Versicherungsmakler mehr als ein Vertreter?

Nein. Makler und Vertreter werden vom Versicherer bezahlt, die Vergütung ist im Beitrag einkalkuliert. Für denselben Tarif zahlst du in der Regel denselben Beitrag, egal ob du ihn über einen Vertreter oder einen Makler abschließt. Eine Rechnung für die Beratung bekommst du vom Makler nicht.

Was ist ein Versicherungsvermittler?

Versicherungsvermittler ist der Oberbegriff für Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler (§ 59 Abs. 1 VVG). Beide vermitteln Verträge und brauchen dafür eine Erlaubnis nach § 34d GewO oder, als gebundener Vertreter, die Haftungsübernahme eines Versicherers. Der Versicherungsberater ist kein Vermittler.

Ist ein Versicherungsmakler unabhängig?

Darüber wird gestritten, auch vor Gericht. Kritiker sagen, ein Makler sei nicht unabhängig, weil er seine Courtage vom Versicherer bekommt. In der Praxis unterscheiden sich die Courtagesätze aber kaum so stark, dass sie eine Empfehlung bestimmen, und bei der Zahl an Gesellschaften kennt kaum ein Makler den Satz hinter jedem Tarif. Rechtlich steht der Makler auf deiner Seite und haftet für seinen Rat. Ob du das unabhängig nennst, entscheidest du selbst.

Wer haftet, wenn ich falsch beraten wurde?

Ein Makler haftet selbst für Beratungsfehler und muss dafür eine Berufshaftpflichtversicherung haben. Beim gebundenen Vertreter übernimmt der Versicherer die Haftung. Ein Versicherungsberater haftet ebenfalls selbst und ist ebenfalls pflichtversichert.

Wie finde ich heraus, ob jemand Makler, Vertreter oder Berater ist?

Jeder Vermittler und Berater muss dir beim ersten Kontakt eine Erstinformation geben. Darin steht sein Status, also Makler, Vertreter oder Berater, und seine Registernummer. Die kannst du im Vermittlerregister unter vermittlerregister.info prüfen.

Kann ich mit meinen bestehenden Verträgen zu einem Makler wechseln?

Ja. Du unterschreibst einen Maklervertrag und eine Maklervollmacht, der Makler meldet sich bei deinen Versicherern und übernimmt die Betreuung. Deine Verträge laufen unverändert weiter, es wird nichts gekündigt. Danach prüft der Makler sie und sagt dir, was bleiben kann und was nicht passt.