Risikolebens­versicherung

Niemand denkt gern daran. Aber wenn einer von euch stirbt, läuft der Kredit weiter und ein Einkommen fehlt. Eine Risikolebensversicherung fängt das auf, und ein paar Unterschriften sorgen dafür, dass im Ernstfall jemand entscheiden darf.


Was fehlt, wenn einer von euch stirbt

Trauer lässt sich nicht versichern. Die Geldsorgen, die danach kommen, schon. Drei Dinge treffen Familien im Ernstfall fast immer.

  • Der Kredit läuft weiter

    Die Bank will ihre Rate, auch wenn plötzlich nur noch ein Einkommen da ist. Ohne Absicherung steht schnell das Haus zur Debatte.

  • Ein Einkommen fehlt

    Alltag, Kita, Urlaub, Ausbildung der Kinder: Das alles muss dann mit einem Gehalt gehen, oft mit weniger Stunden, weil die Kinder einen brauchen.

  • Die Witwenrente ist klein

    Die große Witwenrente liegt bei 55 Prozent der Rente des Verstorbenen, eigenes Einkommen wird angerechnet. Kinder bekommen eine kleine Waisenrente. Partner ohne Trauschein bekommen nichts.


Wie viel Absicherung braucht ihr?

Der Bedarf ist heute am größten und sinkt jedes Jahr: Der Kredit wird kleiner, die Kinder werden selbstständig. Schieb an den Reglern und sieh, was das für euch heißt.

Restschuld Kredit Einkommen, bis das jüngste Kind 20 ist gleichbleibende Summe

Vereinfachte Rechnung: Kredit als Annuitätendarlehen mit 3,5 % Zins, ohne Inflation und ohne vorhandenes Vermögen. Sie ersetzt keine Beratung, zeigt aber, wie sich der Bedarf entwickelt.

Fallende Summe

Passt zum Kredit

Sinkt jedes Jahr, ungefähr so wie die Restschuld. Deutlich günstiger, ideal für die Absicherung des Hauses.

Gleichbleibende Summe

Passt zum Einkommen

Bleibt über die ganze Laufzeit gleich. Sinnvoll, wenn das Einkommen ersetzt werden soll, solange die Kinder klein sind.

Oft am besten

Beides kombiniert

Ein fallender Vertrag für den Kredit, ein gleichbleibender für die Familie. So zahlt ihr nur für den Schutz, den ihr wirklich braucht.


Über Kreuz: der Kniff, den viele nicht kennen

Wer einen Vertrag auf sein eigenes Leben abschließt, vererbt die Versicherungssumme. Dann kann Erbschaftsteuer fällig werden. Über Kreuz versichert jeder das Leben des anderen. Die Auszahlung ist dann das eigene Geld des Partners und gehört nicht zum Erbe.

Anna versichert Bens Leben, Ben versichert Annas Leben. Die beiden Verträge kreuzen sich. Vertrag 1: Anna versichert Ben Anna Ben Vertrag 2: Ben versichert Anna

Wer ist was in Vertrag 1?

Versicherungsnehmerin
Anna. Sie schließt ab und zahlt die Beiträge von ihrem Konto.
Versicherte Person
Ben. Stirbt er, zahlt der Vertrag.
Bezugsberechtigt
Anna. Sie bekommt das Geld aus ihrem eigenen Vertrag.

Vertrag 2 genau umgekehrt. Wichtig: Jeder zahlt den Beitrag für seinen Vertrag selbst, am besten von einem eigenen Konto.

Was das in Euro heißt: unverheiratet

Anna und Ben sind nicht verheiratet. Ben hat eine Risikolebensversicherung über 300.000 Euro, Anna ist begünstigt. Für Unverheiratete gilt nur ein Freibetrag von 20.000 Euro, der Rest wird mit 30 Prozent besteuert.

Ben versichert sich selbst Anna bekommt 216.000 € Steuer 84.000 €
Über Kreuz: Anna versichert Ben Anna bekommt 300.000 €, keine Erbschaftsteuer

Und verheiratet? Heute vielleicht egal, später nicht

Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, dazu einen Versorgungsfreibetrag. Heute bleiben viele Familien darunter. Aber das Haus wird mehr wert, die Eltern vererben irgendwann etwas, und die Freibeträge wachsen nicht mit. Über Kreuz kostet nichts extra und hält die Versicherungssumme aus dem Nachlass heraus, egal wie sich euer Vermögen entwickelt.

Nachlass eines Ehepartners gegen den Freibetrag, vereinfachtes Beispiel
Heute 440.000 € Hausanteil Erspartes Risikoleben
In 15 Jahren 750.000 € Hausanteil Erbe der Eltern Erspartes Risikoleben

Freibetrag 500.000 € Risikoleben: über Kreuz nicht im Nachlass

In 15 Jahren liegen 250.000 Euro über dem Freibetrag, das kostet rund 27.500 Euro Erbschaftsteuer. Über Kreuz sind es nur noch 50.000 Euro darüber und rund 3.500 Euro.

Vereinfacht, ohne Versorgungsfreibetrag und ohne Abzüge. Steuersätze Steuerklasse I: 7 % bis 75.000 €, 11 % bis 300.000 € steuerpflichtigem Erwerb.


Worauf es beim Vertrag ankommt

Eine Risikolebensversicherung ist ein einfaches Produkt. Die Fehler stecken in den Details, und die merkt man erst, wenn es zu spät ist.

  • Ehrliche Gesundheitsfragen

    Wer etwas vergisst, riskiert, dass im Ernstfall nicht gezahlt wird. Wir gehen die Fragen in Ruhe mit euch durch, bevor ihr unterschreibt.

  • Das richtige Bezugsrecht

    Wer bekommt das Geld? Bei über Kreuz der Versicherungsnehmer selbst. Bei Patchwork, Trennung oder einem Testament muss das Bezugsrecht dazu passen.

  • Laufzeit mit Luft

    Mindestens, bis der Kredit getilgt ist und das jüngste Kind auf eigenen Beinen steht. Lieber ein paar Jahre länger als zu kurz.

  • Nachversicherungsgarantie

    Heirat, Kind, Hauskauf: Dann lässt sich die Summe ohne neue Gesundheitsfragen erhöhen. Ein guter Tarif hat das drin.

  • Zwei Verträge statt einem

    Ein Vertrag auf verbundene Leben zahlt nur einmal, beim ersten Todesfall. Zwei Verträge über Kreuz sind selten teurer und schützen beide.

  • Nichtraucher-Tarif

    Wer seit mindestens zwölf Monaten nicht raucht, zahlt oft nur die Hälfte. Wer später aufhört, kann umgestellt werden.


Was kostet das?

Weniger, als die meisten denken. Für eine erste Idee rechnest du den Beitrag selbst aus. Das passende Angebot mit Gesundheitsfragen und Bezugsrecht machen wir dann gemeinsam.

Beitrag selbst berechnen

Mit dem Rechner der DELA, einem unserer Partner für Risikolebensversicherungen. Ein paar Angaben, sofort ein Preis.

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Lieber erst sprechen?

Vorerkrankungen, zwei Verträge über Kreuz, eine Kombination aus fallend und gleichbleibend: Wir vergleichen für euch und rechnen das persönlich durch.

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Kurz bestätigen, dann geht’s weiter

Als Versicherungsmakler geben wir dir vor dem Abschluss unsere Erstinformation. Darin steht, wer wir sind, wie wir arbeiten und wie wir vergütet werden.

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Der Rechner der DELA öffnet sich in einem neuen Tab.


Geld allein reicht nicht

Die beste Versicherung hilft wenig, wenn im Ernstfall niemand entscheiden darf. Ehepartner dürfen sich seit 2023 nur in Gesundheitsfragen und höchstens sechs Monate vertreten, unverheiratete Partner gar nicht. Für alles andere braucht es Unterschriften.

  • Vorsorgevollmacht

    Wer darf für dich entscheiden, wenn du es nicht mehr kannst: bei Bank, Behörden, Verträgen, Wohnung. Ohne Vollmacht bestellt das Gericht einen Betreuer.

  • Patientenverfügung

    Welche Behandlung du willst und welche nicht. Damit nicht die Familie am Krankenbett raten muss.

  • Sorgerechtsverfügung

    Wer sich um eure Kinder kümmern soll, wenn euch beiden etwas zustößt. Sonst entscheidet allein das Familiengericht.

  • Testament

    Gerade mit Kindern und Haus regelt die gesetzliche Erbfolge oft nicht das, was ihr wollt. Am besten mit Notar oder Anwalt.

  • Bankvollmacht

    Viele Banken bestehen auf ihrem eigenen Formular. Einmal in der Filiale unterschrieben, spart das im Ernstfall Wochen.

  • Notfallordner

    Verträge, Konten, Zugänge, Ansprechpartner an einem Ort. Wer ihn je gebraucht hat, weiß, wie viel Arbeit er spart.

Vollmachten und Verfügungen mit Juristen erstellen

Bei unserem Partner Jura Direkt füllst du keine Vorlage allein aus. Juristen nehmen dich an die Hand und erstellen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Sorgerechtsverfügung passend zu deiner Situation. Das kostet etwas, dafür stimmen die Dokumente, wenn es darauf ankommt.

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Wir sind keine Anwälte und setzen keine Verfügungen auf. Wir sorgen dafür, dass ihr daran denkt, und dass eure Versicherungen und Bezugsrechte zu dem passen, was ihr festlegt.


Angebot anfragen

Wen wollt ihr absichern?


So läuft das ab

Drei Schritte, keine Verpflichtung.

  1. 1

    Wir schnacken

    Ihr erzählt uns, wie ihr lebt: Kinder, Haus, Einkommen, was schon da ist. Telefonisch, per Video oder im Kontor.

  2. 2

    Wir rechnen

    Wir ermitteln die Summe, die ihr wirklich braucht, und vergleichen Tarife. Über Kreuz, mit passendem Bezugsrecht.

  3. 3

    Ihr entscheidet

    Ihr bekommt eine klare Empfehlung ohne Kaufzwang. Bei den Gesundheitsfragen sind wir an eurer Seite.


Häufige Fragen

Was bedeutet „über Kreuz“ bei der Risikolebensversicherung?

Jeder Partner schließt einen Vertrag auf das Leben des anderen ab: Anna ist Versicherungsnehmerin, zahlt die Beiträge und ist begünstigt, versichert ist Ben. Beim zweiten Vertrag genau umgekehrt. Stirbt Ben, bekommt Anna das Geld aus ihrem eigenen Vertrag. Das gehört nicht zum Erbe, deshalb fällt darauf keine Erbschaftsteuer an.

Lohnt sich über Kreuz auch für Ehepaare?

Meist ja. Heute bleiben Ehepartner mit 500.000 Euro Freibetrag oft darunter. Aber das Haus wird mehr wert, und irgendwann kommt vielleicht ein Erbe der Eltern dazu. Über Kreuz kostet nichts extra und hält die Versicherungssumme aus dem Nachlass heraus, egal wie sich das Vermögen entwickelt.

Wie hoch sollte die Risikolebensversicherung sein?

So hoch, dass die Restschuld eures Hauses getilgt ist und das fehlende Einkommen ersetzt wird, bis die Kinder auf eigenen Beinen stehen. Als grobe Faustregel nennt man oft drei bis fünf Bruttojahresgehälter. Genauer wird es mit unserem Rechner auf dieser Seite und im Gespräch.

Fallende oder gleichbleibende Versicherungssumme?

Eine fallende Summe passt gut zum Kredit, der jedes Jahr kleiner wird, und ist deutlich günstiger. Eine gleichbleibende Summe ist sinnvoll, wenn das Einkommen ersetzt werden soll, solange die Kinder klein sind. Oft ist eine Kombination aus beidem die beste Lösung.

Bekommen unverheiratete Partner eine Witwenrente?

Nein. Die gesetzliche Witwen- oder Witwerrente gibt es nur für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner. Die Kinder bekommen eine Waisenrente, der Partner ohne Trauschein geht leer aus. Umso wichtiger ist für unverheiratete Paare eine Risikolebensversicherung über Kreuz.

Darf mein Ehepartner im Notfall für mich entscheiden?

Nur sehr eingeschränkt. Seit 2023 dürfen Ehepartner sich in Gesundheitsfragen für höchstens sechs Monate gegenseitig vertreten. Für Bank, Behörden, Verträge und alles darüber hinaus braucht es eine Vorsorgevollmacht. Unverheiratete Partner dürfen ohne Vollmacht gar nichts.

Was passiert, wenn ich bei den Gesundheitsfragen etwas vergesse?

Dann kann der Versicherer im Ernstfall vom Vertrag zurücktreten und nicht zahlen. Deshalb gehen wir die Fragen mit euch in Ruhe durch und klären vorher, was angegeben werden muss. Das ist der wichtigste Teil des Abschlusses.


Lass uns schnacken

Ruf an, schreib eine Nachricht oder buch dir direkt einen Termin – wir melden uns immer persönlich zurück.

Bitte keine Gesundheitsdaten, die besprechen wir am Telefon.

Wir rufen werktags innerhalb eines Tages zurück.

Willhoop 5, 1. OG · 22453 Hamburg · +49 40 3786720